Das ist neu bei der bAV
Seit Anfang dieses Jahres gilt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die bAV (betriebliche Altersvorsorge) für Mitarbeiter noch attraktiver machen soll. Wird die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse genutzt, so muss der Arbeitgeber jetzt einen Zuschuss von 15 Prozent leisten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Mittlerweile erkennen immer mehr Unternehmen, dass Beratungsservices rund um finanzielle Bildung und die bAV ein echter Mehrwert für ihre Belegschaft sind und damit ein gutes Mittel zur Mitarbeiterbindung“ […]
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Quelle: www.telecom-handel.de
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